Zuständigkeiten

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Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Stadt Mayen sowie der Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig und Vordereifel mit einer Gesamteinwohnerzahl von etwa 74.000 und einer Fläche von 441 qkm. Das Amtsgericht Mayen nimmt mit Ausnahme weniger Bereiche sämtliche Aufgaben wahr, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz den Amtsgerichten zugewiesen sind. Dies sind insbesondere

Zivilsachen einschließlich Wohnungseigentumssachen

  • familienrechtliche Verfahren
  • Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungssachen
     
  • Insolvenzverfahren
  • Straf- und Bußgeldsachen 
  • Angelegenheiten der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit wie Grundbuch-, Nachlass- und Betreuungssachen.

Folgende Zuständigkeiten sind für die Bezirke der Amtsgerichte Mayen und Andernach bei dem Amtsgericht Mayen konzentriert:

  • Schöffengericht
  •  Jugendschöffengericht
  • Insolvenzgericht
  • Landwirtschaftsgericht.

Zuständiges Gericht für Handels-, Vereins- und Partnerschaftsregistersachen ist das Amtsgericht Koblenz. 

Mahngericht
Beim Amtsgericht Mayen befindet sich die Zentrale Mahnabteilung der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland. Sie ist zuständig für die Bearbeitung aller Mahnverfahren, deren Antragsteller ihren Wohn- oder Firmensitz in Rheinland-Pfalz oder dem Saarland haben.

Nähere Informationen zum Mahnverfahren finden Sie unter der Registerkarte Mahngericht.