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Optimiertes Erbscheinsverfahren "Erbschein 24"

Im Mittelpunkt des Projekts steht das Ziel, Erbscheine zeitnah nach der Antragstellung zu erteilen und es den Antragstellerinnen und Antragstellern zu ersparen, das Nachlassgericht mehrfach aufsuchen zu müssen.

Dies setzt voraus, dass alle notwendigen Erklärungen und Urkunden vorliegen und die Rechtslage eindeutig ist. Nähere Informationen zum "Optimierten Erbscheinsverfahren" können der Hompage des Amtsgerichts entnommen werden. Weitere Hinweise zum Thema Erbrecht finden Sie in der Broschüre des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unter: https://jm.rlp.de/de/publikationen/broschueren-justiz/

Hier finden Sie das Merkblatt für den Erbscheinsantrag

Sprechzeiten zur persönlichen Vorsprache beim Nachlassgericht:

Montag bis Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung

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