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  • Veröffentlichung der Zwangsversteigerungstermine

Die öffentliche Bekanntmachung der Zwangsversteigerungstermine der Gerichte in Rheinland-Pfalz erfolgt im bundesweiten Portal unter

https://www.zvg-portal.de.

Die Terminbestimmungen werden in der Regel auch an der Gerichtstafel des Amtsgerichts und daneben ca. 1 Monat vor dem Termin an den für die amtlichen Bekanntmachungen bestimmten Stellen der Städte und Gemeinden angebracht.

Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger veröffentlichen die Zwangsversteigerungstermine in einer Vielzahl von Einzelfällen zusätzlich in der regionalen Tageszeitung (Rhein-Zeitung - lokales Amtsblatt, ca. 1 Monat vor Termin) und/oder im Internet.

Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung in Printmedien oder im Internet besteht nicht.

Weitere Veröffentlichungen sind möglich wie folgt:

Printmedien:     Rhein-Zeitung

Internet:           www.versteigerungspool.de

 

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