Die öffentliche Bekanntmachung der Zwangsversteigerungstermine der Gerichte in Rheinland-Pfalz erfolgt im bundesweiten Portal unter
Die Terminbestimmungen werden in der Regel auch an der Gerichtstafel des Amtsgerichts und daneben ca. 1 Monat vor dem Termin an den für die amtlichen Bekanntmachungen bestimmten Stellen der Städte und Gemeinden angebracht.
Rechtspflegerinnen/Rechtspfleger veröffentlichen die Zwangsversteigerungstermine in einer Vielzahl von Einzelfällen zusätzlich in der regionalen Tageszeitung (Rhein-Zeitung - lokales Amtsblatt, ca. 1 Monat vor Termin) und/oder im Internet.
Eine Verpflichtung zur Veröffentlichung in Printmedien oder im Internet besteht nicht.
Weitere Veröffentlichungen sind möglich wie folgt:
Printmedien: Rhein-Zeitung
Internet: www.versteigerungspool.de