Allgemein
Mit dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes im Jahre 1879 trat das Amtsgericht Mayen an die Stelle des seit Anfang des 19. Jahrhunderts bestehenden Friedensgerichts. Das heutige Gerichtsgebäude an der St. Veit-Straße wurde im Jahre 1911 in Dienst genommen. Am 02. Januar 1945 wurde es bei einem Bombenangriff schwer beschädigt. 65 Menschen verloren dabei ihr Leben. Nach dem Krieg wurde der zerstörte westliche Gebäudeflügel, der das Katasteramt beherbergte, wieder aufgebaut. Gericht und Vermessungsbehörde blieben bis 1999 unter einem Dach.
Seit dem 1. April 1992 sind dem Amtsgericht Mayen sämtliche Mahnverfahren in Rheinland¬-Pfalz zur ausschließlichen Bearbeitung zugewiesen. Das Gerichtsgebäude wurde um einen Anbau für die Mahnabteilung erweitert. Aufgrund eines Staatsvertrags der beteiligten Länder vom 10. Dezember 2004 ist das Amtsgericht Mayen seit dem 01. April 2005 das „Gemeinsame Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland“. Zurzeit sind insgesamt 110 Mitarbeiter beim Amtsgericht Mayen beschäftigt.
Mehr zur Geschichte des Amtsgerichts und der Justiz in Mayen finden Sie unter der Registerkarte Geschichte des Amtsgerichts.
Zuständigkeiten
Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Stadt Mayen sowie der Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig und Vordereifel mit einer Gesamteinwohnerzahl von etwa 74.000 und einer Fläche von 441 qkm. Das Amtsgericht Mayen nimmt mit Ausnahme weniger Bereiche sämtliche Aufgaben wahr, die nach dem Gerichtsverfassungsgesetz den Amtsgerichten zugewiesen sind. Dies sind insbesondere
Zivilsachen einschließlich Wohnungseigentumssachen
• familienrechtliche Verfahren
• Zwangsvollstreckungs- und Zwangsversteigerungssachen
• Insolvenzverfahren
• Straf- und Bußgeldsachen
• Angelegenheiten der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit wie Grundbuch-, Nachlass-
und Betreuungssachen.
Folgende Zuständigkeiten sind für die Bezirke der Amtsgerichte Mayen und Andernach bei dem Amtsgericht Mayen konzentriert:
• Schöffengericht
• Jugendschöffengericht
• Insolvenzgericht
• Landwirtschaftsgericht.
Zuständiges Gericht für Handels-, Vereins- und Partnerschaftsregistersachen ist das Amtsgericht Koblenz.
Mahngericht
Beim Amtsgericht Mayen befindet sich die Zentrale Mahnabteilung der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland. Sie ist zuständig für die Bearbeitung aller Mahnverfahren, deren Antragsteller ihren Wohn- oder Firmensitz in Rheinland-Pfalz oder dem Saarland haben.
Nähere Informationen zum Mahnverfahren finden Sie unter der Registerkarte Mahngericht Mayen.