Wir über uns

Mit dem Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes im Jahre 1879 trat das Amtsgericht Mayen an die Stelle des seit Anfang des 19. Jahrhunderts bestehenden Friedensgerichts. Das heutige Gerichtsgebäude an der St. Veit-Straße wurde im Jahre 1911 in Dienst genommen. Am 02. Januar 1945 wurde es bei einem Bombenangriff schwer beschädigt. 65 Menschen verloren dabei ihr Leben. Nach dem Krieg wurde der zerstörte westliche Gebäudeflügel, der das Katasteramt beherbergte, wieder aufgebaut. Gericht und Vermessungsbehörde blieben bis 1999 unter einem Dach.

Seit dem 1. April 1992 sind dem Amtsgericht Mayen sämtliche Mahnverfahren in Rheinland-Pfalz zur ausschließlichen Bearbeitung zugewiesen. Das Gerichtsgebäude wurde um einen Anbau für die Mahnabteilung erweitert. Aufgrund eines Staatsvertrags der beteiligten Länder vom 10. Dezember 2004 ist das Amtsgericht Mayen seit dem 01. April 2005 das „Gemeinsame Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland“. Zurzeit sind insgesamt 110 Mitarbeiter beim Amtsgericht  Mayen beschäftigt.

Mehr zur Geschichte des Amtsgerichts und der Justiz in Mayen finden Sie unter der Registerkarte Geschichte des Amtsgerichts.