Seit Anfang der 90'er Jahre werden alle Mahnverfahren im Land Rheinland-Pfalz bei der Zentralen Mahnabteilung des Amtsgerichts Mayen maschinell bearbeitet. Als Grundlage für die Bearbeitung dient ein von der baden-württembergischen Justizverwaltung entwickeltes Großrechner-Verfahren.
Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren wird zur Zeit (mit länderspezifischen Abweichungen) in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein landesweit (oder zum Teil auf einige Amtsgerichtsbezirke beschränkt) eingesetzt. Diese Bundesländer haben sich in einem entsprechenden Anwenderverbund zusammengeschlossen. Die Koordinierungsstelle befindet sich beim Justizministerium Baden-Württemberg. Die Pflege der Programme wird durch die EDV-Stelle des Oberlandesgerichts Stuttgart wahrgenommen.
Seit dem 01.04.2005 ist das Amtsgericht Mayen ebenfalls für die Bearbeitung der saarländischen Mahnverfahren zuständig. Das Gericht führt als Mahngericht die Bezeichnung »Gemeinsames Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland«.
Das Saarland ist als zwölftes Bundesland dem Anwenderverbund beigetreten.
Sollten Sie Fragen zum Verfahren haben, deren Klärung sich nicht aus den hier vorliegenden Informationen ergibt, wenden Sie sich bitte an die Mahnabteilung. Informationen zum Ablauf des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens einschließlich aller dabei eingesetzten Formulare sind in einer Informationsbroschüre beschrieben.
Anschrift Mahngericht Mayen
St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen
Großempfänger Anschrift Mahngericht:
Amtsgericht Mayen
Zentrales Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland
56723 Mayen
Geschäftsstellen der Zentralen Mahnabteilung: |
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Tel: 02651/403-152 Tel: 02651/403-153 Tel: 02651/403-159 Tel: 02651/403-160 Tel: 02651/403-161 Tel: 02651/403-162 Tel: 02651/403-164 Tel: 02651/403-165 |
Fax: 02651/403-100 |
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