Geschichte des Amtsgerichts Mayen

Das Bild zeigt den Bau des Amtsgericht Mayen

Seit dem Ausgang des Mittelalters besaß das Amt Mayen sowohl die niedere als auch die höhere Gerichtsbarkeit. Mit der Stadtordnung von 1556 wurden außerdem ein Schöffengericht eingeführt sowie das sog. Standgericht. Dieses wurde auf Antrag eines Fremden, der gegen einen anderen Auswärtigen klagte, ohne Verzug abgehalten. Manche Gerichtssachen wurden auch durch Schiedsrichterspruch der Schöffen entschieden.

Die in der Napoleonischen Zeit eingeführte Gerichtsverfassung blieb, auch nachdem Mayen zu Preußen gekommen war, zunächst bestehen, bis im September 1821 die Friedensgerichte in der Rheinprovinz etabliert wurden. Die Gerichtsbarkeit des Friedensgerichtes zu Mayen erstreckte sich über die Bürgermeistereien Mayen (Stadt und Land) und St. Johann auf rund 12.000 Bewohner. Als Friedensrichter in Mayen wirkte neben anderen der spätere Koblenzer Oberbürgermeister Cardenbach.

Das Gerichtslokal befand sich zuerst innerhalb der Genovevaburg, später im Rathaus. Im Jahre 1849 wurde ein neues Gerichtsgebäude unmittelbar unterhalb der Burg errichtet, in dem später die Nebenstelle der Reichsbank untergebracht war. Bereits 1880 wurde das Gericht in das gegenüberliegende Rosenbaum´sche Haus verlegt.

Mit dem am 1.Oktober 1879 in Kraft getretenen Gerichtsverfassungsgesetz wurden die Friedensgerichte in Amtsgerichte umgewandelt.

1908 wurde mit dem Bau des heutigen Gerichtsgebäudes an der St.-Veit-Straße begonnen. Am 30. Januar 1911 wurde das Bauwerk, in dem auch das Katasteramt untergebracht war, seiner Bestimmung übergeben. Das im Stile Wilhelminischer Justizgebäude erbaute Haus, bestehend aus einem Haupt- und zwei Seitenflügeln mit einer „altdeutschen“ Dacheindeckung aus Moselschiefer, ist in seiner ursprünglichen Form nur noch teilweise erhalten.

Am 2. Januar 1945 wurde das Gebäude bei einem Bombenangriff schwer beschädigt. 65 Mayener Bürger, darunter der Leiter des Katasteramtes, die im Keller Zuflucht gesucht hatten, kamen dabei ums Leben.

Nach dem Krieg wurde der zerstörte westliche Gebäudeflügel, der das Katasteramt beherbergte, wieder aufgebaut. Gericht und Vermessungsbehörde blieben unter einem Dach, bis das Katasteramt im Jahre 1999 in ein anderes Gebäude in Mayen umzog.

Nach der Neueinteilung der Gerichtsbezirke im Jahre 1967 war das Amtsgericht Mayen für rund 65.000 Einwohner der Stadt Mayen sowie der Verbandsgemeinden Maifeld, Mendig und Vordereifel zuständig. Die Rechtsprechungsaufgaben nahmen fünf Richter und sieben Rechtspfleger bei einem Personalbestand von insgesamt etwa 50 Bediensteten wahr.

Im Dezember 1986 beschloss die Landesregierung die Einführung des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens im Lande Rheinland-Pfalz. Das zentrale Mahngericht wurde beim Amtsgericht Mayen eingerichtet und ist zuständig für die Bearbeitung sämtlicher Mahnverfahren, deren Antragsteller in Rheinland-Pfalz ihren Sitz oder Wohnsitz haben. Der „Startschuss“ fiel am 3. Oktober 1988 durch den damaligen Justizminister Peter Caesar.

Als Folge der landesweiten Zuständigkeit stieg die Zahl der zu bearbeitenden Mahnverfahren in den folgenden Jahren kontinuierlich an und liegt gegenwärtig konstant bei mehr als 400.000 Verfahren pro Jahr. Sie werden von rund 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon sieben Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, mittels moderner Datentechnik bearbeitet. Inzwischen gehen mehr als 97 Prozent der Mahnanträge auf elektronischem Wege beim Mahngericht ein. Seit dem 01. April 2005 ist das Amtsgericht Mayen als „Gemeinsames Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland“ auch für die Bearbeitung der saarländischen Mahnverfahren zuständig.

Zur Aufnahme des benötigten Personals sowie der technischen Ausstattung des Mahngerichts wurde in den Jahren 1991/92 ein Anbau an das bestehende Gerichtsgebäude auf der Freifläche zwischen dem Amtsgericht und dem (damaligen) Kulturamt errichtet. In dem fünfgeschossigen Gebäudeteil sind zwar auch Stilelemente des Altbaus mit aufgenommen, jedoch ist der Kontrast zwischen „alt“ und „neu“ deutlich sichtbar.

Von künstlerischem Interesse ist die sog. „Kopfgruppe“ des Bildhauers Peter Rübsam, die seit 1994 als Dauerleihgabe auf der Rasenfläche vor dem Amtsgericht unter einer alten Buche ihren Platz gefunden hat. Der Künstler hat sie 1988 im Rahmen eines Naturstein-Symposiums des Vereins Lapidea Förderkreis Naturstein Mayen e.V. geschaffen. Sechs Skulpturen aus Basalt, gesichtslose Köpfe, von denen fünf nur Ohren haben, während die ihnen gegenüber stehende sechste mit weit geöffnetem Mund eine Botschaft zu bringen, einen Befehl zu erteilen, ein Urteil zu verkünden scheint.

Gegenwärtig arbeiten beim Amtsgericht Mayen, einschließlich des „Gemeinsamen Mahngerichts“ etwa 100 Bedienstete, darunter acht Richterinnen und Richter sowie 18 Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger.