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Rechtspflegerin Mohr

(Zimmer 3, Tel. 02651/403-103

Rechtspflegerin Schneider

(Zimmer 21, Tel. 02651/403-188

Rechtspfleger Retterath

(Zimmer 215, Tel.  02651/403-175)

Rechtsantragstelle und Beratungshilfe

Die Tätigkeit der Rechtsantragstelle sowie die Voraussetzungen, unter denen die Rechtsantragstelle und Beratungshilfe in Anspruch genommen werden können, sind in dem Flyer des Ministeriums der Justiz Rheinland-Pfalz "Rechtsantragstelle und Beratungshilfe beim Amtsgericht" beschrieben:

https://jm.rlp.de/fileadmin/05/Publikationen/barrierefreie_Broschueren/04Rechtsantragstelle.pdf

Hierauf wird Bezug genommen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass die Rechtsantragstelle keine Rechtsberatung erteilt!

Ergänzend wird empfohlen, vor einer persönlichen Vorsprache bei Gericht telefonisch einen Termin zu vereinbaren.



Kontakt

Den Berechtigungsschein erteilt das für Sie zuständige Amtsgericht. Beim Amtsgericht Mayen wenden Sie sich an

jeweils montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr. Den Antrag können Sie selbst oder auch Ihr Anwalt stellen.

Ein Einkommensnachweis (Lohnbescheinigung, Rentenbescheid, Sozialhilfebescheid usw.) sowie alle Belege über Ihre laufenden Kosten sind bei der Antragstellung vorzulegen.

Die Beratungshilfe kann auch durch das Amtsgericht selbst gewährt werden, soweit dem Anliegen durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglichkeiten für Hilfe oder die Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung entsprochen werden kann. In diesen Fällen wird kein Berechtigungsschein erteilt.

In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts wird nur Beratung erteilt. Ist es im Zusammenhang damit notwendig, auf andere Rechtsgebiete einzugehen, wird auch insoweit Beratungshilfe gewährt.